BEMdok unterstützt die Möglichkeit, nach Abschluss oder Abbruch des Verfahrens eine schriftliche Nachbefragung des Klienten durchzuführen.
Wichtig: Für eine Nachbefragung müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
1.Die Zustimmung des Klienten muss bereits in seinen Stammdaten vermerkt sein.
2.Das entsprechende BEM-Verfahren muss als abgeschlossen oder abgebrochen gekennzeichnet sein.
3.Dabei ist es obligatorisch, den Befragungszeitpunkt festzulegen.
Fehlt eine dieser Bedingungen, kann BEMdok keine Befragung verwalten.
Bereits vor einer möglichen Nachbefragung des Klienten ist seine Zustimmung hierzu einzuholen. Empfehlenswert ist es, schon bei der Erfassung der Stammdaten diese Frage anzusprechen und eine mögliche Erlaubnis hierzu in der entsprechenden Rubrik zu vermerken:
Wählen Sie in der Aktionsliste des Klienten als letzten Eintrag »BEM-Verfahren abgeschlossen« oder »Abbruch« aus. Hiermit wird das aktuelle Verfahren für BEMdok als beendet deklariert.
Sobald Sie diese letzte Aktion speichern, werden Sie, sofern die Voraussetzung des Schrittes 1 vorliegt, auf die Möglichkeit der Nachbefragung hingewiesen:
An dieser Stelle können Sie sich optional noch gegen eine Nachbefragung entscheiden. Sollten Sie dies nicht tun, wird der Klient in die Übersicht »Erstbefragung« mit aufgenommen.
Befragungen dienen vor allem dazu, eine Sicht über Verlauf und Erfolg des BEM-Verfahrens aus der Perspektive des Klienten zu gewinnen. Planung und sorgfältige Vorbereitung sind hierbei von großer Bedeutung. Gerade im Hinblick auf die nachfolgenden Auswertungen und mögliche Vergleiche mit anderen Klienten ist von einer ad-hoc-Befragung in aller Regel abzuraten. Stattdessen sollte Klarheit darüber herrschen, zu welchen Faktoren Aussagen gewünscht und wie sie anschließend ausgewertet werden sollen.
Siehe hierzu den Exkurs: Befragungen - Datensicherheit und Verwertbarkeit
Falls der Klient bei der ersten Befragung auch seine Bereitschaft erklärt, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zum BEM befragt zu werden, muss dies hier ebenfalls vermerkt werden. Nur dann wird er in die Liste der Nachbefragungen aufgenommen.
Spätere Folgebefragungen werden analog aus der entsprechenden Liste ausgewählt und verwaltet.
vgl.:
Befragungen planen und durchführen
Exkurs: Befragungen - Datensicherheit und Verwertbarkeit