Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Gruppen von möglichen Abbruchgründen:
1. Ablehnung eines BEM-Verfahrens nach Erstkontakt mit dem Klienten
Wenn der erste Kontakt mit dem (potentiellen) Klienten zu dem Ergebnis führt, dass kein BEM-Verfahren eingeleitet wird, so ist dies kein Abbruch im strengen Sinn. Da hier jedoch BEM-Team bzw. BEM-Beauftragte i.d.R. bereits einmal aktiv geworden sind, bietet BEMdok die Möglichkeit, auch diese Möglichkeit zu erfassen und auszuweisen.
2. Abbruch während des laufenden Verfahrens
Wird ein bereits laufendes BEM-Verfahren nicht mehr fortgesetzt, so kann auch dies dokumentiert werden.
In beiden Fällen wird bei der Auswahl von "Ablehnung/Abbruch" in der Aktionsliste ein Hinweisfenster geöffnet, das weiteren Details fragt. Es ist nicht notwendig, inhaltliche Begründungen abzugeben.
Für die spätere Auswertung ist nur interessant, von wem die Initiative hierzu ausging:
•vom Klienten
•vom BEM-Beauftragten / BEM-Team
•einvernehmlich von beiden.
Nach diesen Kriterien wird eine spätere Auswertung der Ablehnungen/Abbrüche vorgenommen.
Nach einem gewählten Abbruch wird ein entsprechender Eintrag in der Aktionsliste vorgenommen.
vgl.:
Ablehnungen/Abbrüche auswerten