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Klienten-Fehlzeiten individuell erheben

 

Die Personalabteilung übermittelt dem BEM-Team/BEM-Beauftragten die Anzahl krankheitsbedingter Fehltage des zurückliegenden Jahres eines Mitarbeiters. Dies bildet zumeist die Grundlage für die Aufnahme des Verfahrens.

 

Die gemeldeten Fehltage beziehen sich in aller Regel auf den Zeitraum eines Jahres, jedoch nicht zwangsläufig auf ein Kalenderjahr.

 

Um die Fehlzeiten bis zum Beginn des BEMs mit denen nach Abschluss des Verfahrens vergleichbar zu machen, ist es notwendig, die entsprechenden Angaben im jährlichen Abstand von der Personalabteilung einzuholen.

 

BEMdok verwaltet diese Angaben für alle Klienten, deren Verfahren abgeschlossen ist.

 

Beispiel:
 

Hier wurde die Klientin "Anna" (BEM-Kennung) aus der Liste der abgeschlossenen Verfahren ausgewählt. Der Ausgangswert der Fehltage zu BEM-Beginn wird den Personenstammdaten entnommen und ist bereits eingetragen.

 

Fügen Sie nach einem, zwei und drei Jahren jeweils die aktuellen krankheitsbedingten Fehltage des zurückliegenden Jahres hinzu. In einer kurzen Sofortauswertung bekommen Sie die entsprechende Differenz zum Ausgangs- und zum Vorjahr angezeigt.

 

Eine Erfassung eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nach BEM-Ende ist nicht vorgesehen, dürfte jedoch ohnehin eher in die Zuständigkeit der Personalabteilung fallen.

 

 

Fehlzeiten erheben

Fehlzeiten erheben

 

Hinweise:

 

Es können ausschließlich Klienten ausgewählt werden, deren BEM-Verfahren beendet ist.

Gelöschte BEM-Klienten sind nicht mehr verfügbar.

Achten Sie bitte auf die Einhaltung der Jahresabstände bei der Fehlzeiteneingabe.

 

 

 


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